wird vorbereitet – bitte nicht nutzen Vor- und Zuname oderID Meine Angaben erhalten Sie per Teil 3 der Patientenverfügung Entbindung von der ärztlichen SchweigepflichtIch entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen: Arzt / Ärztin meines Vertrauens oderCheckbox-Feld Die Angaben zur Schweigepflicht-Entbindung und die Angaben meines Arztes / meiner Ärztin erhalten Sie über die von mir vergebenen ID.Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der PatientenverfügungVerbindlichkeit Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) – z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche / pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:Auswahl besondere Personen meiner / meinem Bevollmächtigten. meiner Betreuerin / meinem Betreuer. der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt. folgender anderer Person:unterschiedliche Meinung Willensänderung Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r) / Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Personen besondere Bedeutung zukommen:Auswahl besondere Personen meiner / meinem Bevollmächtigten. meiner Betreuerin / meinem Betreuer. der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt. folgender anderer Person:unterschiedliche Meinung Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungenweitere Verfügungen Ich habe zusätzlich eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt. Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt.Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur PatientenverfügungAls Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt: Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen. sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachtesonstige Unterlagen SchlussformelSchlussformel Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.* * Erläuterung Schlussformel - bei Bedarf anklicken Die Schlussformel dient dazu, darauf hinzuweisen, dass der Ersteller der Patientenverfügung unter den beschriebenen Umständen keine weitere ärztliche Aufklärung wünscht. Diese Aussage ist besonders wichtig, da bestimmte ärztliche Eingriffe nur dann wirksam vorgenommen werden dürfen, wenn ein Arzt den Patienten vorher hinreichend über die medizinische Bedeutung und Tragweite der geplanten Maßnahmen, alternative Behandlungsmöglichkeiten und Konsequenzen eines Verzichts aufgeklärt hat. Einer ärztlichen Aufklärung bedarf es nicht, wenn der einwilligungsfähige Patient auf eine ärztliche Aufklärung verzichtet hat. Aus der Patientenverfügung sollte sich ergeben, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. SchlussbemerkungenSchlussbemerkungen Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.Information / BeratungIch habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei / durch Ärztliche Aufklärung / Bestätigung der EinwilligungsfähigkeitAufklärung Bei der Erstellung dieser Verfügung habe ich mich ärztlich beraten lassen (Kontaktdaten bitte per ID senden), Die Information und Aufklärung über medizinische Sachverhalte konnte meine Fragen beantworten, Unsicherheiten ausräumen und Missverständnisse klären. Mein beratender Arzt/meine beratende Ärztin konnte sich überzeugen, dass ich die Inhalte und Tragweite meiner Entscheidungen, die ich in dieser Patientenverfügung festlege, verstanden habe und diese meinem selbstbestimmten Behandlungswillen entsprechen. Er/Sie bestätigt meine Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt dieses Gesprächs (kann auch von einem Notar / einer Notarin bestätigt werden).Gültigkeit / AktualisierungGültigkeit Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe. Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von zwei Jahren ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.* * Erläuterung Gültigkeitsdauer - bei Bedarf anklicken Sie können die Dauer der Gültigkeit individuell festlegen. Wir empfehlen, lhre Patientenverfügung mit Angabe von Datum und Unterschrift in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Bearbeitung meines Anliegens verarbeitet werden. Ich bin zudem damit einverstanden, dass zu diesem Zwecke die in der Nachricht mitgeteilten personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ich habe die Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO zur Kenntnis genommen und akzeptiert.Wir werden Ihre Patientenverfügung vorbereiten, wenn Sie uns alle drei Teile gesendet haben.Teil 3 nun senden