Spende und Zustiftung
Bei einer finanziellen Unterstützung der Stiftung Zielgerade wird steuerlich zwischen der Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung und der zeitnah zu verwendenden Spende unterschieden.
Steuervorteile
Ob Spende oder Zustiftung: Sie können diesen Betrag bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend machen, da uns ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Backnang vorliegt. Über die Höchstgrenze informiert Sie Ihr Steuerberater, Finanzamt oder ein Steuerspezialist. Außerdem sind diese Zuwendungen für uns von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit.
Für Spenden ab 300 Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung, wenn uns Ihre Adresse vorliegt. Für Spenden bis 300 Euro können Sie den vereinfachten Nachweis nutzen, den Sie hier herunterladen können.
» vereinfachter Spendennachweis
Freistellungsbescheid 2022
pdf-Datei – 591 kB
Spende
Ihre Spende ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an die Stiftung. Diese Zuwendung müssen wir zeitnah für unsere satzungsmäßigen Zwecke verwenden.
Zustiftung
Bei einer Zustiftung fließt Ihre Zuwendung in das Vermögen der Stiftung Zielgerade. Im Gegensatz zu einer Spende müssen wir diese Zuwendungen nicht zeitnah verwenden. Durch den besonderen Status der Verbrauchsstiftung können wir Ihre Zuwendung während des Bestehens der Stiftung zu dem Zeitpunkt oder für die Projekte einsetzen, die uns und Ihnen sinnvoll erscheinen.
Durch Zustiftungen kann unsere Stiftung dauerhaft und nachhaltig arbeiten und wirken. Eine Zustiftung sollte mindestens 5.000 Euro betragen.
Spendenkonto
Unser Spendenkonto finden Sie unter Auf einen Blick
Persönliches Engagement
Wir sind jedoch auch dankbar, wenn Sie uns mit Ihrem Know-how und Ihren Fähigkeiten ehrenamtlich zur Seite stehen. Gerne laden wir Sie ins Büro zu einem persönlichen Gespräch ein. Senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie einfach und bequem das Online-Formular.
» Kontakt
Die Stiftung Zielgerade ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in 71522 Backnang.