Vorsorge mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Gesund bleiben bis ins hohe Alter: Ein Wunsch von uns allen. Doch Schicksalsschläge können unsere Lebenssituation von heute auf morgen ändern. Treffen Sie für sich die richtigen Entscheidungen, um entspannt und beruhigt in die Zukunft zu schauen. Wie soll es weitergehen, wenn Ihre Entscheidungsfähigkeit und Ihre Kraft nachlässt? Wer soll und darf Ihnen dann zur Seite stehen?

Verfügungen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und vieles mehr – Sie können für alle Situationen selbst über Ihr weiteres Leben bestimmen, Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Verfügungen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung entscheiden Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen Anwendungssituationen wünschen oder ablehnen, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. So wird Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.
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Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Patientenverfügung brauchen und die Verfügung online selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.

» Patientenverfügung online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zur Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen und bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen zu handeln und Ihren Willen durchzusetzen, wenn Sie es nicht mehr eigenständig regeln können. Damit kann eine Betreuung vermieden werden.

Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Vorsorgevollmacht brauchen und diese selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.

» Vorsorgevollmacht online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsrrecht

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung äußern Sie den Wunsch, wer zum Betreuer ernannt werden soll, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig und einwilligungsfähig sind. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer. Dies geschieht auch dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben.

Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Betreuungsverfügung brauchen und diese selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.

» Betreuungsverfügung online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht

Stellen Sie sicher, dass im Notfall alle Dokumente gefunden und Ihr persönlicher Wille auch umgesetzt wird!

Notfallvertretungsrecht

Ab Januar 2023 gibt es das Notfallvertretungsrecht, unter anderem für medizinische Akutsituationen (Gesundheitssorge). Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können sich gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann. Das Vertretungsrecht ist auf 6 Monate begrenzt. Außerdem muss der Arzt schriftlich bestätigen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Vertretung vorliegen und ab wann dies der Fall war. Vorher kann der Ehegatte die Vertretung nicht ausüben. Alle andere Bereiche wie Wohnangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die Vermögenssorge bleiben unberührt.

Aufgrund der Einschränkungen sollten Sie auch zukünftig nicht auf eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verzichten.



Die Stiftung Zielgerade ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in 71522 Backnang. Wenn Sie im Rems-Murr-Kreis wohnen: Schreiben Sie uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

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