Vorsorge mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Gesund bleiben bis ins hohe Alter: Ein Wunsch von uns allen. Doch Schicksalsschläge können unsere Lebenssituation von heute auf morgen ändern. Treffen Sie für sich die richtigen Entscheidungen, um entspannt und beruhigt in die Zukunft zu schauen. Wie soll es weitergehen, wenn Ihre Entscheidungsfähigkeit und Ihre Kraft nachlässt? Wer soll und darf Ihnen dann zur Seite stehen?
Verfügungen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und vieles mehr – Sie können für alle Situationen selbst über Ihr weiteres Leben bestimmen, Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Verfügungen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung entscheiden Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen Anwendungssituationen wünschen oder ablehnen, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. So wird Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.
» zur Seite Patientenverfügung
Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Patientenverfügung brauchen und die Verfügung online selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.
» Patientenverfügung online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zur Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen und bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen zu handeln und Ihren Willen durchzusetzen, wenn Sie es nicht mehr eigenständig regeln können. Damit kann eine Betreuung vermieden werden.
Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Vorsorgevollmacht brauchen und diese selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.
» Vorsorgevollmacht online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsrrecht
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung äußern Sie den Wunsch, wer zum Betreuer ernannt werden soll, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig und einwilligungsfähig sind. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer. Dies geschieht auch dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben.
Wenn Sie keine Unterstützung zur Erstellung der Betreuungsverfügung brauchen und diese selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool der Verbraucherzentrale.
» Betreuungsverfügung online erstellen (Verbraucherzentrale)
» Publikation des Bundesministerium für Justiz zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht
Stellen Sie sicher, dass im Notfall alle Dokumente gefunden und Ihr persönlicher Wille auch umgesetzt wird!
Notfallvertretungsrecht
Ab Januar 2023 gibt es das Notfallvertretungsrecht, unter anderem für medizinische Akutsituationen (Gesundheitssorge). Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können sich gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann. Das Vertretungsrecht ist auf 6 Monate begrenzt. Außerdem muss der Arzt schriftlich bestätigen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Vertretung vorliegen und ab wann dies der Fall war. Vorher kann der Ehegatte die Vertretung nicht ausüben. Alle andere Bereiche wie Wohnangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die Vermögenssorge bleiben unberührt.
Aufgrund der Einschränkungen sollten Sie auch zukünftig nicht auf eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verzichten.
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